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Rechtsanwalt István Cocron

Beiträge

Die Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs durch Gläubiger des Berechtigten

Wird jemand durch Testament oder Erbvertrag als gesetzlicher Erbe und naher Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen, steht dieser Person in der Regel ein Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben zu. Der Anspruch beläuft sich wertmäßig auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann, je nach Vermögenswert des Nachlasses, einen erheblichen Betrag darstellen. Zugriff von Gläubigern auf den Pflichtteilsanspruch des Berechtigten Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst Schulden, könnten seine Gläubiger auf den Pflichtteil zugreifen, da dieser im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht als Vermögensbestandteil zählt. Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel können in das Vermögen des Schuldners, wie dessen Besitzgegenstände oder Forderungen, eingreifen dazu gehört auch der Pflichtteilsanspruch. Insofern

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Digitales Erbe regeln: Wie Angehörige die digitale Hinterlassenschaft verwalten und schützen können 

Der digitale Nachlass bleibt nach wie vor oft unzureichend geregelt. Während die Anmeldung auf einer Plattform in der Regel einfach ist, gestaltet sich das Löschen der Konten im Todesfall häufig deutlich komplizierter. Viel zu oft bleiben Mitgliedschaften, Abonnements oder Online-Accounts eines Verstorbenen aktiv, und Gebühren, Beiträge oder Lizenzkosten fallen weiterhin an – Kosten, für die letztlich die Angehörigen haften könnten.  In manchen Fällen liegen sogar Vermögenswerte oder Guthaben auf Online-Konten, von denen die Erben nichts wissen. Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Inhalte und Daten, die eine Person hinterlässt. Dazu zählen E-Mails, Social-Media-Profile, Bank- und Shopping-Accounts sowie digitale Besitztümer wie E-Books,

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Ein Urteil des OLG Düsseldorf: Freiheit der Verfügungen im Berliner Testament nur zu Lebzeiten

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 20. April 2018 klargestellt, dass die Formulierung „Der Überlebende von uns wird durch dieses Testament weder beschwert noch beschränkt und kann in jeder Weise frei verfügen“ ausschließlich auf Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten bezogen ist. Diese Entscheidung wurde von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) in gekürzter Form veröffentlicht. Der Fall Ein Ehepaar hatte ein Berliner Testament aufgesetzt, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmten und ihren gemeinsamen Sohn als Schlusserben einsetzten. Dabei bedienten sie sich der Formulierung: „Der Überlebende von uns wird durch dieses Testament weder beschwert noch beschränkt und

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Einsam im Alter: Was Senioren ohne Erben beachten sollten

Viele Senioren beschäftigen sich im Alter intensiv mit der Frage, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschehen soll. Doch nicht immer gibt es nahe Verwandte, die als Erben infrage kommen. Ein Fachanwalt erläutert, welche rechtlichen Möglichkeiten in solchen Fällen bestehen.   Herausforderungen für Senioren ohne Erben   Ältere Menschen leben häufig ohne Partner, Kinder oder nahe Angehörige. „Das hat große Auswirkungen auf die Frage, wer sie im Alter vor einer gesetzlichen Betreuung schützt und wer im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Entscheidungen trifft“, erklärt Prof. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. Auch bei der Regelung des Nachlasses spielen diese Überlegungen eine

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Erbe ausschlagen: Wann es sinnvoll ist und was dabei zu beachten ist

Ein Erbe kann mit einem Vermögenszuwachs einhergehen, ist jedoch oft auch mit Verpflichtungen verbunden, etwa der Übernahme von Schulden des Verstorbenen. Besonders ungünstig wird es, wenn das Erbe hauptsächlich aus Verbindlichkeiten besteht. Durch eine Erbausschlagung vermeiden Sie diese Schuldenlast, verzichten allerdings auch auf positive Vermögenswerte, den Pflichtteil und persönliche Erinnerungsstücke wie Fotos oder Briefe – es gilt das Prinzip „alles oder nichts“. Vor einer endgültigen Entscheidung können Sie sich zunächst einen Überblick über das Vermögen und die Schulden des Erblassers verschaffen. Wenn Sie sich gegen das Erbe entscheiden, behandelt das Gesetz Sie dann wie eine verstorbene Person. In diesem Fall treten

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Erben oder genießen? Wie die Deutschen ihre Nachlassplanung neu denken

Die Bereitschaft der Deutschen, ihren Nachkommen ein Erbe zu hinterlassen, hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Heute möchten nur noch 35 Prozent der Befragten sicherstellen, dass sie etwas vererben können – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 2017, als fast die Hälfte der Deutschen (49 Prozent) diesen Wunsch äußerte. Stattdessen gibt es eine Verschiebung der Prioritäten: 28 Prozent möchten ihren Ruhestand bewusst genießen, während 62 Prozent angeben, „ganz normal“ zu leben, ohne auf ein großes Erbe hinzusparen. Nur eine kleine Gruppe von sieben Prozent ist bereit, finanzielle Einschränkungen hinzunehmen, um möglichst viel für die nächste Generation zurückzulegen. Ein weiterer

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Erben und Vererben: Wege aus der Steuerfalle

Die kontinuierlich steigenden Immobilienpreise treiben nicht nur die Kosten für Käufer in die Höhe, sondern belasten auch Erben zunehmend mit hohen Steuerforderungen. Insbesondere in Großstädten wie München, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahren nahezu explodiert sind, geraten Erben oft in finanzielle Schwierigkeiten. Die hohen Werte von geerbten Immobilien führen dazu, dass die Nachkommen plötzlich erhebliche Beträge an das Finanzamt überweisen müssen. Ein Beispiel hierfür ist Wolfgang D., der 2017 von seinen Eltern ein Mehrfamilienhaus in München erbte. Was einst für rund eine Million D-Mark erworben wurde, hat heute einen Marktwert von mehreren Millionen Euro. Die enormen Werte des Hauses brachten

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Erbfall melden: Steuerliche Pflichten und Vorteile für Erben im Überblick

Meldungs- und Erklärungspflichten  Jeder, der etwas aus einem Nachlass erwirbt – seien es Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte – ist dazu verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls zu benachrichtigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Vermögenswerte im Ausland. „Eine Erbschaftsteuererklärung ist zunächst nicht zwingend erforderlich, kann jedoch ratsam sein, wenn steuerlich relevante Umstände dies sinnvoll erscheinen lassen“ so Rechtsanwalt István Cocron.  Zusätzlich zu den Pflichten im Erbschaftsteuerrecht treffen den Erben auch Einkommenssteuer-Pflichten. Als Gesamtrechtsnachfolger wird er steuerrechtlich in die Verpflichtungen des Verstorbenen eingesetzt und ist verantwortlich für ausstehende Einkommensteuererklärungen und mögliche Steuerschulden. Wenn dem Erben Unstimmigkeiten oder Fehlangaben

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Gemeinschaftliches Testament: Änderungen, Widerruf und rechtliche Grundlagen

Ehegatten entscheiden sich häufig für ein gemeinschaftliches Testament, in dem meist der überlebende Ehegatte als Alleinerbe im ersten Erbfall bestimmt wird. Dies dient oft dazu, den Nachlass nach dem Tod eines Ehegatten vor Ansprüchen entfernter Verwandter zu schützen. Solche Testamente werden in der Regel handschriftlich von einem Ehegatten verfasst und von beiden unterschrieben. Darüber hinaus werden häufig Schlusserben festgelegt, die nach dem Tod des zweiten Ehegatten erben sollen. Ein gemeinschaftliches Testament entfaltet eine ähnliche Bindungswirkung wie ein notarieller Erbvertrag. Doch was geschieht, wenn ein Ehegatte nachträglich Änderungen wünscht? Ist eine Änderung auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten möglich? Einseitige und

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Geschichtliche Entwicklung des Erbrechts

Das deutsche Erbrecht, wie wir es heute kennen, beruht auf jahrtausendealten Traditionen und Rechtsvorstellungen, die bis in die Antike zurückreichen. Seine Wurzeln liegen sowohl im germanischen als auch im römischen Recht. 1. Ursprünge im römischen und germanischen Recht Bereits um 450 v. Chr. wurden erbrechtliche Normen in den römischen Zwölftafelgesetzen kodifiziert, wobei die testamentarische Regelung der Erbfolge als vorrangig galt. Nur wenn kein gültiges Testament vorlag, trat die gesetzliche Erbfolge ein. Gleichzeitig genossen römische Soldaten besondere Erleichterungen bei der Testamentserrichtung, um ihren letzten Willen auch unter schwierigen Bedingungen rechtswirksam zu machen. Bei den germanischen Stämmen hingegen, so beschreibt es Tacitus um 120 n.

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Haftung der Erben und der Erbengemeinschaft sowie Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers, also sowohl die Aktiva als auch die Passiva, auf die Erben über. Dieser Vorgang wird juristisch als Universalsukzession bezeichnet. Die Erben treten damit in die Rechtsstellung des Erblassers ein und haften auch für dessen Verbindlichkeiten. Dabei haften sie als Gesamtschuldner, d.h. ein Gläubiger kann von einem einzelnen Miterben die Begleichung der gesamten Schuld verlangen. “Der betreffende Miterbe hat dann innerhalb der Erbengemeinschaft einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Miterben” erläutert Rechtsanwalt István Cocron. Obwohl die Erben die Schulden des Erblassers übernehmen, sieht das Erbrecht verschiedene Möglichkeiten vor, diese Haftung sowohl unmittelbar nach dem Erbfall als

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Herausforderungen und Besonderheiten beim Erben: Ein Leitfaden für Spezialfälle

Spezialfälle beim Erbe Bestimmte Erbfälle sind so speziell, dass sie oft nicht in Standardwerken behandelt werden. Dazu gehört zum Beispiel, wenn jemand im Ausland verstirbt oder dort Vermögen hinterlässt. Auch kann ein Erbe Teil einer Erbengemeinschaft sein, aber nicht auffindbar oder geschäftsunfähig. In diesen Fällen ist es üblich, eine Testamentsvollstreckung einzusetzen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung und Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten. Erben, die nicht selbst handeln können Es wird erläutert, was passiert, wenn minderjährige oder ungeborene Kinder erben, der Erbe geschäftsunfähig ist oder eine Betreuung eingerichtet wurde. Ungeborene Kinder gelten als erbberechtigt, sobald sie lebend zur Welt kommen. Für minderjährige Erben

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