Die Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs durch Gläubiger des Berechtigten
Wird jemand durch Testament oder Erbvertrag als gesetzlicher Erbe und naher Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen, steht dieser Person in der Regel ein Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben zu. Der Anspruch beläuft sich wertmäßig auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann, je nach Vermögenswert des Nachlasses, einen erheblichen Betrag darstellen. Zugriff von Gläubigern auf den Pflichtteilsanspruch des Berechtigten Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst Schulden, könnten seine Gläubiger auf den Pflichtteil zugreifen, da dieser im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht als Vermögensbestandteil zählt. Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel können in das Vermögen des Schuldners, wie dessen Besitzgegenstände oder Forderungen, eingreifen dazu gehört auch der Pflichtteilsanspruch. Insofern