Ein Todesfall in der Familie ist immer eine emotionale Belastung. Neben der Trauer um den Verlust müssen Hinterbliebene auch viele rechtliche und organisatorische Fragen klären. Unser Leitfaden gibt Ihnen eine erste Orientierung – von den notwendigen Formalitäten bis hin zur Frage, was zu tun ist, wenn Sie enterbt wurden und Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen wollen.
Erste Schritte nach einem Todesfall
Zunächst müssen Sie die üblichen Formalitäten erledigen:
- Benachrichtigung eines Arztes: Dieser stellt den Totenschein aus.
- Anzeige beim Standesamt: Innerhalb von drei Werktagen ist der Todesfall dort zu melden. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
- Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut: Besprechen Sie die Organisation der Bestattung und prüfen Sie mögliche Wünsche des Verstorbenen.
Parallel dazu sollten Sie umgehend nach einem Testament suchen. Dieses könnte nicht nur die Erbfolge regeln, sondern auch Angaben zu den Bestattungswünschen enthalten. Gefundene Testamente müssen unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden, das diese dann eröffnet und die Erben informiert.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Mit dem Erbe treten Sie in die rechtlichen Fußstapfen des Verstorbenen. Das bedeutet, Sie übernehmen nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Es ist daher essenziell, die Vermögenslage des Nachlasses genau zu prüfen.
Wann sollten Sie das Erbe annehmen?
Wenn das Vermögen des Verstorbenen die Schulden übersteigt, ist die Annahme der Erbschaft in der Regel unproblematisch. Dennoch ist es sinnvoll, über ein Aufgebotsverfahren beim Nachlassgericht mögliche unbekannte Gläubiger des Verstorbenen zu identifizieren.
Wann ist die Ausschlagung sinnvoll?
Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie eine Ausschlagung in Erwägung ziehen. Diese muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
Haftungsbeschränkung bei Annahme der Erbschaft
Falls Sie das Erbe trotz Schulden annehmen möchten, können Sie die Haftung auf die Erbmasse beschränken, z. B. durch Beantragung einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens. So bleibt Ihr eigenes Vermögen vor Zugriffen der Gläubiger geschützt.
Praktisches Beispiel:
„Nach dem Tod seines Onkels übernahm Herr Müller dessen Mietshaus. Erst durch das Aufgebotsverfahren erfuhr er von einer erheblichen Hypothek. Dank der Nachlassverwaltung konnte er die Schulden auf das Haus beschränken und seinen persönlichen Besitz bewahren.“
Pflichtteil: Was tun, wenn Sie enterbt wurden?
Der Pflichtteil stellt sicher, dass nächste Angehörige trotz Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass erhalten. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Ehepartnern, Kindern und – falls keine Kinder vorhanden sind – den Eltern des Verstorbenen zu.
So machen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend:
- Prüfen Sie die Enterbung: Liegt ein gültiges Testament vor? Gibt es Anhaltspunkte für eine Testamentsanfechtung (z. B. wegen Irrtums oder Einflussnahme)?
- Berechnung des Pflichtteils: Der Anspruch richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes. Lassen Sie den Nachlasswert durch einen Experten ermitteln.
- Pflichtteil einfordern: Fordern Sie den Erben schriftlich zur Auskunft über den Nachlass auf. Die Auskunftspflicht umfasst auch die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses.
Praktisches Beispiel:
Frau Schüler wurde durch das Testament ihres Vaters zugunsten eines Bekannten enterbt. Mithilfe eines Rechtsanwalts setzte sie ihren Pflichtteilsanspruch erfolgreich durch und erhielt einen Betrag, der der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entsprach.
Wie Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener betont:
„Der Pflichtteil ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich geschütztes Recht. Wer enterbt wurde, sollte sich gut beraten lassen, um keine Ansprüche zu verlieren.“
Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener
Besonderheiten bei Immobilien und Erbengemeinschaften
Immobilien spielen häufig eine zentrale Rolle im Nachlass. Sie können den Pflichtteilsanspruch erheblich beeinflussen oder in Erbengemeinschaften zu Streitigkeiten führen. Gehört zum Nachlass z. B. ein Mietshaus, kann eine Teilungsversteigerung notwendig werden, wenn sich die Erben nicht einigen.
Erbengemeinschaften sind oft konfliktanfällig, da Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden können. Hier hilft eine anwaltliche Moderation, um faire Lösungen zu finden oder eine Auseinandersetzung herbeizuführen.
Fazit: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten
Ein Todesfall bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. Ob es um die Annahme des Erbes, die Ausschlagung oder die Durchsetzung Ihres Pflichtteils geht – eine rechtzeitige und fundierte Beratung ist entscheidend.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Unsere Kooperationsanwälte unterstützen Sie kompetent und engagiert dabei, Ihre Rechte zu wahren und den Nachlass optimal zu regeln – und wir übernehmen die Kosten für Ihre Rechtsdurchsetzung.