Höhe des Pflichtteils bei Enterbung und Durchsetzung eines Pflichtteilanspruchs – Prozessfinanzierung oder Forderungsverkauf?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stellt sich schnell die Frage: Wer erbt? Das deutsche Erbrecht regelt diese Frage umfassend, insbesondere durch die gesetzliche Erbfolge. Doch was passiert, wenn ein Testament existiert und jemand enterbt wurde? In diesem Beitrag erklären wir die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge, die Rechte enterbter Erben und wie der Pflichtteil geltend gemacht werden kann.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass ohne Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge greift. Diese basiert auf dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen (dem sogenannten Erblasser).

Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Sie haben Vorrang vor allen anderen Verwandten.

Beispiel: 

Herr Müller verstirbt ohne Testament. Er hinterlässt eine Tochter und zwei Enkelkinder, deren Vater (Herr Müllers Sohn) bereits verstorben ist. Die Tochter erhält die Hälfte des Nachlasses, die Enkelkinder teilen sich die andere Hälfte.

Existieren keine Verwandten erster Ordnung, kommen Erben zweiter Ordnung zum Zug. Dazu gehören die Eltern des Erblassers sowie deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen.

Erben dritter Ordnung sind Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen).

Wichtig: Innerhalb einer Ordnung schließen nähere Verwandte entferntere aus. Beispielsweise erben Enkel nur, wenn das Kind des Erblassers bereits verstorben ist.

Das Erbrecht des Ehegatten

Auch der Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht, obwohl er nicht mit dem Erblasser verwandt ist. Die Höhe des Erbteils hängt von der Erbordnung und dem ehelichen Güterstand ab.

  • Neben Erben erster Ordnung erhält der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses.
  • Neben Erben zweiter Ordnung oder Großeltern erhöht sich der Anteil auf die Hälfte.
  • Lebten die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kommt ein weiteres Viertel hinzu.
Beispiel: 

Frau Meier verstirbt und hinterlässt ihren Ehemann sowie zwei Kinder. Der Ehemann erhält ¼ des Nachlasses plus ¼ Zugewinnausgleich, insgesamt also die Hälfte. Die Kinder teilen sich die verbleibende Hälfte.

Enterbung und Pflichtteil: Was steht mir zu?

Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge ändern. Doch selbst wer enterbt wurde, geht nicht zwingend leer aus. Das Gesetz gewährt nächsten Angehörigen einen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Anspruchsberechtigt sind:

  • Kinder, Enkel und Urenkel,
  • der Ehepartner,
  • die Eltern des Erblassers (falls keine Abkömmlinge vorhanden sind).
Beispiel: 

Herr Schmidt setzt in seinem Testament seine Lebensgefährtin als Alleinerbin ein. Sein Sohn wird enterbt. Ohne Testament würde der Sohn 100 % erben. Durch die Enterbung steht ihm jedoch ein Pflichtteil von 50 % des Nachlasses zu.

Wie mache ich den Pflichtteil geltend?

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände des Nachlasses. Um ihn geltend zu machen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Auskunft einholen: Der Erbe ist verpflichtet, eine detaillierte Aufstellung des Nachlasses zu erstellen.
  2. Pflichtteilsanspruch berechnen: Der Wert des Nachlasses wird ermittelt, um die Höhe des Pflichtteils zu bestimmen.
  3. Forderung stellen: Reichen Sie Ihre Ansprüche schriftlich ein.

Falls der Erbe nicht kooperiert, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Hierbei unterstützen unsere Kooperationsanwälte – die Kosten übernehmen wir. Möchten Sie den Pflichtteil nicht selbst gerichtlichen Durchsetzen, ist auch der Verkauf der Forderung möglich. Die Sofortkauf-Option bietet Ihnen die Möglichkeit ohne Risiko Ihren Anspruch sofort zu Geld zu machen.

„Viele enterbte Angehörige scheuen sich, ihren Pflichtteil einzufordern. Doch der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch, der Ihnen zusteht. “

Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener

Prozessfinanzierung: Ihr Recht ohne Risiko durchsetzen

Die Durchsetzung des Pflichtteils kann kostspielig sein, insbesondere wenn gerichtliche Schritte notwendig werden. Für enterbte Erben bietet sich die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Dabei übernimmt ein externer Finanzierer die Kosten für Anwalt und Gericht. Im Erfolgsfall erhält dieser einen Anteil des erstrittenen Betrags.

Fazit: Ihre Rechte als Erbe oder Enterbter

Die gesetzliche Erbfolge regelt klar, wer erbt, wenn kein Testament vorliegt. Doch auch bei Enterbung durch Testament bleiben Pflichtteilsansprüche gewahrt. Die Geltendmachung dieser Rechte erfordert oft juristische Unterstützung. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch effizient und erfolgreich durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt aus unserem Kooperationsnetzwerk. Wir übernehmen die Kosten für die Beratung und das weitere Vorgehen.