Fiskalerbrecht: Rechte des Staates im Erbfall

Das Erbrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das zahlreiche Menschen betrifft. In Deutschland wird es durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eine zentrale Frage dabei ist, welche Ansprüche der Staat im Rahmen eines Erbfalls geltend machen kann. Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Das BGB teilt die Erben in unterschiedliche Ordnungen ein: „Innerhalb der jeweiligen Ordnung erben die näheren Verwandten zuerst. Gibt es keine Erben oder lehnen alle die Erbschaft ab, tritt der Staat als gesetzlicher Erbe ein“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron. Die Erbschaftssteuer Die Erbschaftssteuer betrifft den Wert des Nachlasses und wird durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Nachlasswert ab. Dabei gibt es verschiedene Steuerklassen und Freibeträge: Zu den Freibeträgen zählen: Die Erbschaftssteuer wird auf den Betrag erhoben, der die Freibeträge übersteigt, mit Steuersätzen zwischen 7 % und 50 % je nach Steuerklasse und Nachlasshöhe. Pflichtteil: Mindestanspruch naher Angehöriger Der Pflichtteil ist ein rechtlich gesicherter Anteil am Nachlass für bestimmte Verwandte. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann von folgenden Personen beansprucht werden: Dieser Anspruch besteht in der Regel als Geldforderung und muss innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall geltend gemacht werden. Ausschlagung der Erbschaft Ein Erbe kann die Erbschaft ablehnen, zum Beispiel wenn der Nachlass überschuldet ist. Dies muss binnen sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls geschehen. Bei Ausschlagung wird der nächste in der gesetzlichen Erbfolge zum Erben. Wenn alle ablehnen, fällt der Nachlass an den Staat, der ihn ebenfalls ausschlagen kann, falls er überschuldet ist. Fiskalerbschaft und Ihre Rechte Dieser Artikel bietet Ihnen eine Grundlage, um Ihre Rechte und Pflichten beim Übergang von Vermögen zu verstehen. Das Fiskalerbrecht steht an der Schnittstelle zwischen Steuer- und Erbrecht und behandelt sowohl die rechtliche Nachlassregelung als auch die Besteuerung. Internationale Aspekte und Sonderfälle Besitzt der Erblasser Vermögen in verschiedenen Ländern oder haben die Erben ihren Wohnsitz im Ausland, können Doppelbesteuerungsabkommen und internationales Erbrecht zum Tragen kommen. Ist der Nachlass überschuldet, kann der Fiskus die Erbschaft ablehnen, und die Gläubiger werden aus dem Nachlass befriedigt. Vermeidung der Fiskalerbschaft Ein Testament oder Erbvertrag hilft, den Nachlass gezielt zu regeln und Fiskuserbschaften zu vermeiden. Alternativ können Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen werden, wobei Freibeträge genutzt werden können, um Steuerlasten zu mindern. Beratung und rechtliche Unterstützung Bei komplexen Fragen des Erbrechts oder internationaler Nachlässe ist eine professionelle Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte oder Notare dringend zu empfehlen.

Testamentsauslegung bei Streichungen im Testament: Ein Fall aus der Praxis

Die Testamentsauslegung ist eine der komplexesten Fragestellungen im Erbrecht. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts (KG, Beschluss vom 16. August 2024 – 6 W 39/23) beleuchtet eindrucksvoll die Herausforderungen, die sich bei unvollständigen Schlusserbeneinsetzungen ergeben. Dieser Fall bietet wertvolle Einblicke für Erblasser, potenzielle Erben und rechtliche Berater. Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener erläutert die wesentlichen Aspekte der Entscheidung und gibt praxisnahe Empfehlungen.

Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer meist identisch

Wer frühzeitig damit beginnt, sein Vermögen auf künftige Erben zu übertragen, kann größere Beträge steuerfrei weitergeben. Der persönliche Freibetrag ist dabei in den meisten Fällen gleich hoch. Bis zu diesem Betrag fällt für den Begünstigten keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Eltern und Großeltern: Ihr Freibetrag liegt bei der Erbschaftsteuer bei 100.000 Euro, während er bei der Schenkungsteuer nur 20.000 Euro beträgt. „Grundsätzlich gilt: Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Erblasser oder Schenker und dem Empfänger ist, desto höher ist der Freibetrag“ so Rechtsanwalt István Cocron.

Enterbung: Gründe, Konsequenzen und rechtliche Optionen

Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, wer sein Vermögen nach seinem Tod erben soll – und wer nicht. Möchte ein Erblasser einen Angehörigen von der Erbfolge ausschließen, erfolgt dies durch eine Enterbung. Was eine Enterbung genau bedeutet, wie sie funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen eine Enterbung zu wehren, erfahren Sie hier.

Erbe zu Lebzeiten oder nach dem Tod: Vor- und Nachteile der vorweggenommenen Erbfolge

Fragst Du Dich, ob es besser ist, Dein Vermögen noch zu Lebzeiten zu verschenken oder es nach Deinem Tod zu vererben? Eine Schenkung ermöglicht es den Beschenkten, sich persönlich bei Dir zu bedanken, und vermeidet mögliche Spannungen innerhalb der Familie. Zudem kann die frühzeitige Vermögensübertragung steuerliche Vorteile bieten. Allerdings sollte eine vorweggenommene Erbfolge gut durchdacht sein, da sie sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.