Das Thema „Altersvorsorge vererben“ ist rechtlich komplex, aber von großer praktisch Bedeutung. Altersvorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder Riester-Verträge sichern nicht nur Ihre eigene finanzielle Zukunft, sondern können auch Ihren Angehörigen zugutekommen. Doch bei der Vererbung solcher Vermögenswerte gibt es rechtliche und steuerliche Besonderheiten, die sorgfältig beachtet werden müssen.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte, typische Fallstricke und konkrete Handlungsempfehlungen.
Welche Altersvorsorgeprodukte können vererbt werden?
Zunächst sollten Sie sich verdeutlichen, welches Produkt Sie vererben möchten. Besonders praxisrelevant sind Lebensversicherungen (Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung), private Rentenversicherungen und Riester-Renten
1. Risikolebensversicherung erben und vererben
Bei einer Risikolebensversicherung wird eine vereinbarte Summe im Todesfall an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Sie dient vor allem dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern.
Wichtig: Im Vertrag muss eine Bezugsberechtigung festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die gewünschte Person die Versicherungssumme erhält. Andernfalls fällt die Summe in den Nachlass und unterliegt der Erbschaftssteuer.
2. Kapitallebensversicherung geerbt und veerbt
Kapitallebensversicherungen kombinieren einen Sparanteil mit einer Todesfallabsicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Vertragsdauer, wird die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Erlebt der Versicherte das Vertragsende, erhält er selbst die angesparte Leistung.
Gestaltungstipp: Mit einer geschickten Vertragsgestaltung können Sie Ihre Erben steuerlich entlasten und gezielt begünstigen.
3. Private Rentenversicherung – kann man sie vererben und erben?
Private Rentenversicherungen dienen der Aufbesserung der Rente im Alter. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, erhalten Bezugsberechtigte häufig lediglich die eingezahlten Beiträge zurück – wenn eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde. Ohne diese Regelung kann das Guthaben verfallen.
Hinweis: Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit stellt sicher, dass im Todesfall während dieser Phase noch Leistungen an Hinterbliebene fließen.
4. Riester-Rente im Nachlass
Die Riester-Rente ist staatlich gefördert und bietet spezielle Regeln für den Todesfall. Das angesparte Kapital kann nur unter bestimmten Bedingungen vererbt werden, beispielsweise an Ehepartner, wenn diese einen eigenen Riester-Vertrag besitzen.
Achtung: Ohne klare Regelungen verfällt das Riester-Guthaben oft an den Staat.
Häufige Fehler bei der Vererbung von Altersvorsorgeprodukten
1. Nicht aktualisierte Bezugsberechtigungen
Änderungen im persönlichen Umfeld, wie Scheidung oder neue Partnerschaften, werden oft nicht berücksichtigt. Ein häufiger Fehler ist, dass der Ex-Partner weiterhin als Bezugsberechtigter im Vertrag steht.
Unser Rat: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsverträge und passen Sie diese an Ihre Lebenssituation an.
2. Vermischung mit dem Nachlass
Wenn keine Bezugsberechtigung festgelegt wurde, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Dies kann zu unerwünschten Konflikten führen, insbesondere bei Patchwork-Familien.
3. Steuerliche Nachteile
Kapitalerträge aus Altersvorsorgeprodukten können unter Umständen der Erbschaftssteuer unterliegen. Insbesondere bei größeren Vermögen sollten Sie die Freibeträge der Erbschaftssteuer optimal nutzen.
Gestaltungsmöglichkeiten: So planen Sie richtig
1. Bezugsberechtigungen präzise festlegen
Legen Sie im Versicherungsvertrag fest, wer im Todesfall die Leistungen erhalten soll. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungssumme direkt ausgezahlt wird und nicht Teil des Nachlasses wird.
2. Testamentarische Regelungen ergänzen
Wenn Sie neben der Bezugsberechtigung weitere Vermögenswerte regeln möchten, ist ein klar formuliertes Testament essenziell. Kombinieren Sie vertragliche und testamentarische Regelungen sinnvoll.
3. Steuerliche Freibeträge nutzen
Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer. Mit einer rechtzeitigen Nachlassplanung können Sie sicherstellen, dass die Freibeträge optimal ausgeschöpft werden.
4. Rentenprodukte mit Garantien wählen
Vereinbaren Sie bei Rentenversicherungen eine Rentengarantiezeit, um sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen im Todesfall noch Leistungen erhalten
Beispiele aus der Praxis
• Aktualisierung der Bezugsberechtigung:
Herr Schmidt schließt eine Risikolebensversicherung ab und trägt seine damalige Lebensgefährtin ein. Nach einer Trennung vergisst er, die Bezugsberechtigung zu ändern. Im Todesfall geht die Versicherungssumme an seine Ex-Partnerin – zum Nachteil der eigentlichen Erben.
Lösung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Bezugsberechtigung.
• Testament und Lebensversicherung kombinieren:
Frau Müller möchte sicherstellen, dass ihre Tochter zusätzlich zur gesetzlichen Erbquote begünstigt wird. Sie setzt ihre Tochter als Bezugsberechtigte in einer Kapitallebensversicherung ein und regelt im Testament die Verteilung des übrigen Nachlasses.
Vorteil: So erhält die Tochter die Versicherungssumme steuerfrei und unabhängig vom Nachlass.
Fazit: Vorausschauend handeln, Konflikte vermeiden
Das Vererben von Altersvorsorgeprodukten erfordert Sorgfalt und Weitsicht. Eine klare Regelung schützt Ihre Angehörigen vor Streitigkeiten und steuerlichen Nachteilen. Wie Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener treffend formuliert:
„Eine kluge Nachlassregelung ist nicht nur Ausdruck von Weitsicht, sondern schützt Ihre Hinterbliebenen vor unnötigen Konflikten.“
Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Mit einer sorgfältigen Planung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau dort ankommt, wo Sie es wünschen.
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